Informationen zur aktuellen EU-Förderung

Informationen zur aktuellen EU-Förderung

Wir setzen bei uns auf unserem Bauernhof auf eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft. Diese Art der Bewirtschaftung beinhaltet zum Beispiel eine spezielle artenschutzgerechte Grünland-Nutzung. Außerdem fördert die EU unseren Betrieb mit Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete mit einer so genannten Ausgleichszulage.

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Ausgleichszulage

Ausgleichszulage (c) www.eler.sachsen.de

Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Unser Betrieb leistet mit Hilfe dieser Förderung einen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und fördert den Klimaschutz.

Mit dem Programm zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in diesen benachteiligten Gebieten konnte so zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.

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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

ELER Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (c) www.eler.sachsen.de

ELER Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (c) www.eler.sachsen.de

Wir setzen auf unserem Bauernhof Nachhaltigkeit und Schutz unserer Agrarumwelt. Klimaschutz ist uns wichtig. Aus diesem Grund nehmen wir am EU Förderprogramm „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ in der aktuellen Förderkulisse 2014 bis 2020 teil. Das Programm fördert die spezielle artenschutzgerechte Grünland-Nutzung und die Biodiversität unserer Agrarumwelt.

Grünlandmaßnahmen, die aktuell umgesetzt und gefördert werden ( alle Maßnahmenvarianten nur in spezifischen Förderkulissen):

GL5a – 2x Nutzung je Jahr und 1. Nutzung als Mahd nach 01.06.

GL5b – 2x Nutzung je Jahr und 1. Nutzung als Mahd nach 15.06.

1. Mähnutzung mit Abtransport bis 31.07. und 2. Mähnutzung oder Beweidung bis 31.10., keine N-Düngung, kein chem.-synth. PSM-Einsatz, keine Ein- und Übersaaten

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