Informationen zur EU-Förderung & unseren Zertifizierungen
Förderung & Zertifizierung
Zertifizierungen
Regelmäßig wird unser Bauernhof von externen Stellen überprüft und fortlaufend zertifiziert. Damit garantieren wir die ständig hohe Qualität unserer Futtermittel, unserer Produktions- und Vertriebswege, das Tierwohl und die Tiergesundheit auf unserem Hof.
Für Sie als Kunde ist es sichtbares Zeichen dafür, dass Sie sich auf unsere zertifizierte ökologisch betriebene Landwirtschaft verlassen können.
Informationen zur aktuellen EU-Förderung
Wir setzen bei uns auf unserem Bauernhof auf eine ökologisch nachhaltige Landwirtschaft. Diese Art der Bewirtschaftung beinhaltet zum Beispiel eine spezielle artenschutzgerechte Grünland-Nutzung. Außerdem fördert die EU unseren Betrieb mit Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete mit einer so genannten Ausgleichszulage.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Wir setzen auf unserem Bauernhof Nachhaltigkeit und Schutz unserer Agrarumwelt. Klimaschutz ist uns wichtig. Aus diesem Grund nehmen wir am EU Förderprogramm „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ in der aktuellen Förderkulisse teil. Das Programm fördert die spezielle artenschutzgerechte Grünland-Nutzung und die Biodiversität unserer Agrarumwelt.
Grünlandmaßnahmen, die aktuell umgesetzt und gefördert werden ( alle Maßnahmenvarianten nur in spezifischen Förderkulissen):
GL5a – 2x Nutzung je Jahr und 1. Nutzung als Mahd nach 01.06.
GL5b – 2x Nutzung je Jahr und 1. Nutzung als Mahd nach 15.06.
1. Mähnutzung mit Abtransport bis 31.07. und 2. Mähnutzung oder Beweidung bis 31.10., keine N-Düngung, kein chem.-synth. PSM-Einsatz, keine Ein- und Übersaaten
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete
Mit der Umsetzung des Vorhabens „Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“ konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Unser Betrieb leistet mit Hilfe dieser Förderung einen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und fördert den Klimaschutz.
Mit dem Programm zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben in diesen benachteiligten Gebieten konnte so zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.
Aktuelle Förderperiode
Anders als bisher gibt es je Mitgliedsstaat für die Förderperiode 2023–2027 nur noch einen gemeinsamen GAP-Strategieplan (GAP-SP). Der GAP-SP ist die Grundlage für die EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Er regelt die Förderung für die 1. und 2. Säule der GAP und ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zweite Säule der GAP, bleibt das zentrale Finanzierungsinstrument der EU für den Bereich der Förderung des ländlichen Raums. Durch den GAP-SP werden Umwelt-, Natur- und Klimaziele stärker in die ELER-Förderung integriert.
